|
|
|
AGBs Web Agentur
Mito Media/Michael Baumgardt mit Niederlassung in Sonnenstr. 10, 86609 Donauwörth, im folgenden Webagentur genannt. §1 Allgemeines
Die Webagentur erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Der Kunde akzeptiert mit seiner Unterschrift sämtliche Bestandteile. §1.1 Änderung der AGBs: Die Webagentur ist berechtigt diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Falle hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Widerspricht der Kunde nicht den geänderten oder ergänzten Bedingungen innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. §2 Vertragsangebot, Vertragsabschluß
Mit der Auftragserteilung an die Webagentur, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. §2.1 Kostenverbindlichkeit: Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und der Web Agentur zurückzutreten. §2.2 Vertragsabschluss: Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Webagentur eine Bestellung oder Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber ein Angebot unterzeichnet und schriftlich zurücksendet. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung und mit Beginn der Arbeit wird eine Abschlagszahlung von 25 Prozent der Auftragssumme berechnet, sofern nicht anders vereinbart. § 3 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte
Der Kunde stellt die Webagentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Er ist verpflichtet, bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und oder Veränderung dieser Daten verfügen. §3.1 Daten-Sicherungskopien: Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er - gleichgültig in welcher Form - an die Webagentur sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Die Webagentur haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. §3.2 Rechtlich unzulässige Verwendung: Eine Nutzung der Leistungen der Webagentur für rechtlich unzulässige Inhalte ist dem Auftraggeber untersagt. §3.3 Unbedenklichkeit der Inhalte: Eine eingehende Einzelprüfung durch die Webagentur, ob Ansprüche Dritter berechtigt bzw. unberechtigt sind und ob die Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland oder der USA verstoßen, ist nicht möglich. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. § 4 Geheimhaltung, Datenschutz
Die der Webagentur übergebenen Informationen gelten nicht als vertraulich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit sich die Webagentur Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die Webagentur berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offen zu legen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist. §5 Bonitätsprüfung
Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit der Überprüfung seiner Bonität durch Abfragen bei behördlich befugten Kreditschutzverbänden, Kreditinstituten und Auskunfteien. §6 Vertragsgrundlagen, Leistungen, Haftungen, Schadensersatz
Der Umfang der vertragsgegenständlichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den allfälligen sich hierauf beziehenden Vereinbarungen der beiden Vertragsparteien, insbesondere über Zusatzleistungen. Die Webagentur ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Hauptvertrag bzw schriftlichem Angebot. §6.1 Individuelle Vorgaben: Sofern der Kunde individuelle Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens der Webagentur wirksam. §6.2 Entgeldfreie Leistungen: Soweit die Webagentur entgeldfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. §6.3 Änderung des Leistungsangebots: Die Webagentur ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot in Form und Inhalt zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. §6.4 Haftungsausschluss Drittapplikationen: Die Webagentur übernimmt keine Haftung für die korrekte Funktion von Programmen Dritter (insbesondere openSource Applikationen) die für den Kunden auf seinem Server installiert wurden. Die Webagentur kann zudem nicht haftbar gemacht werden für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte. §6.5 Haftung Datenverlust: Die Webagentur haftet nicht für Schäden, die durch Datenverlust verursacht werden. §6.6 Mitarbeiter-Haftungsausschluss: Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter. § 6.1 Erstellung und Testung von Webseiten Besteht die Dienstleistung aus der Erstellung und Testung der Webseiten des Kunden gelten folgende zusätzliche Bestimmungen: Die Erstellung der Webseiten erfolgt durch die Web Agentur nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernimmt die Webagentur keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Webseite/Web Applikation davon zu überzeugen, dass die von der Web Agentur gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Eine Verlängerung der Haftung der Web Agentur kann der Kunde nur durch einen Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages erreichen. Die Webagentur übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt. § 6.2 Anmeldung bei Suchmaschinen Die Anmeldung bei Suchmaschinen erfolgt durch die Webagentur nach besten Möglichkeiten. Die Webagentur übernimmt jedoch keine Garantie für den Erfolg und Nutzen der Anmeldung. § 6.3 Wartung von Internetseiten Wird vom Kunden ein Wartungsvertrag mit der Webagentur abgeschlossen, ist diese dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Kunde ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden. § 6.4 Programmierung und Entwicklung von speziellen Lösungen Wird im Zusammenhang mit einem Auftrag eine spezielle Lösung entwickelt und programmiert, so gelten hierfür die branchenüblichen Software-Lizenzvereinbarung dh der Auftraggeber erhält eine zeitlich unbegrenzte Lizenz, die ihn zur Nutzung berechtigt inkl. dem Verkauf der Lizenz. Sofern nicht anders (schriftlich) vereinbart, ist der Auftraggeber ist nicht berechtigt die Lösung weiterzugeben oder in irgendeiner anderen Art und Weise kommerziell zu nutzen. §7 Liefer- und Leistungszeit
Die Webagentur ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nur, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haftet die Webagentur nicht für Verluste, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat die Webagentur eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Webagentur die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen nicht zu vertreten, gleichgültig, ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder bei einem Unterlieferanten eintreten. Die Webagentur ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. §7.1 Teillieferungen: Teillieferungen und Teilleistungen durch die Webagentur sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung. §8 Abnahme/Vertragsrücktritt
Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von der Webagentur mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt der Auftraggeber die fertig gestellte Webseite nicht ab, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist die Webagentur berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann die Webagentur 75% des, dem Auftrag zugrunde liegenden, Kaufpreises gegenüber dem Kunden einfordern. §9 Einwendungen
Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeldforderungen sind vom Kunden binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der Webagentur zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. §10 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Webagentur berechtigt, alle Leistungen einzustellen bis einer Vergütung der ausstehenden Zahlung erfolgt ist. Hierzu gehört auch das Offline schalten einer Webseite/Web Applikation. Ebenfalls ist die Webagentur bei Zahlungsverzug dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. §11 Eigentumsvorbehalt/Nutzungsrechte
Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Webagentur. Die Webagentur bleibt auch nach Leistung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer der Rechte an erstellten Skripten und Programmen. §12 Ende des Nutzungsrechts
Soweit dem Kunden durch die Webagentur ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Leistungen eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, gilt: Zum Ende des Nutzungsrechts gibt der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an die Webagentur zurück. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber der Webagentur bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort. §13 Gewährleistung
Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und schriftlich zu melden. Bei der möglichen Mängelbeseitigung muss der Kunde die Webagentur nach Kräften unterstützen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von der Webagentur durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. §14 Verantwortung und Pflichten des Kunden
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen eine Datensicherung durchzuführen. Die Webagentur ist nicht verpflichtet nach Erfüllung eines Auftrages eine Sicherungskopie der Daten aufzuheben. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm/Installation auf Mängelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. Der Kunde trägt dieses Risiko allein. §15 Widerrufsrecht
Bezugnehmend auf das BGB §312 b hat der Kunde ein 14-tägiges Widerrufsrecht. §16 Schlussbestimmung
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Für die von der Webagentur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. §17 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Web Agentur. AGB Design Agentur
Basierend auf den allgemeinen Vertragsgrundlagen (AVG) der Allianz deutscher Designer e.V. (AGD) Michael Baumgardt, im folgenden Design Agentur genannt. 1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Jeder der Design Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. 1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Design Agenturs weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Design Agentur, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbartenVergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt⁄AGD übliche Vergütungals vereinbart. 1.4. Der Design Agentur überträgt dem Auftraggeber die für denjeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. 1.5. Der Design Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Design Agentur zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt⁄AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zumachen, bleibt unberührt. 1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. 2. Vergütung
2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt⁄AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. 2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und⁄oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. 2.3. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist der Design Agentur berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. 2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Design Agentur für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 3.Fälligkeit der Vergütung
3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Design Agentur hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1⁄3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1⁄3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1⁄3 nach Ablieferung. 3.2. Bei Zahlungsverzug kann der Design Agentur Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. 4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-LeistungenSDSt⁄AGD gesondert berechnet. 4.2. Der Design Agentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Design Agentur entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Design Agenturs abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Design Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschlußergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen,Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. 5.Eigentumsvorbehalt
5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 5.2. Die Originale sind daher nach angemessener Fristunbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 5.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgtauf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 5.4. Der Design Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zuvergüten. Hat der Design Agentur dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Design Agenturs geändert werden. 6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Design Agentur Korrekturmuster vorzulegen. 6.2. Die Produktionsüberwachung durch den Design Agentur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Design Agentur berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechendeAnweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber dem Design Agentur 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Bei wertvolleren Stücken wie z.B. Büchern, CD’s, MC’s oder ähnlichen, jeweils 6 vollständige Exemplare. Der Design Agentur ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. 7. Haftung
7.1. Der Design Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihmüberlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. 7.2. Der Design Agentur verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüberhinaus hafteter für seine Erfüllungsgehilfen nicht. 7.3. Sofern der Design Agentur notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Design Agenturs. Der Design Agentur haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 7.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. 7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Design Agenturs. 7.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftetder Design Agentur nicht. 7.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Design Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. 7.8. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Computerdaten max. 1 Jahr lang nach der Abrechnung des jeweiligen Projektes archiviert. Der Design Agentur haftet nicht für Verluste von Daten durch Beschädigung, höhere Gewalt,Brand, Diebstahl etc. 8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Design Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereitsbegonnene Arbeiten. 8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Design Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auchSchadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. 8.3. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller dem Design Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Design Agenturvon allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 9. Schlußbestimmungen
9.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Design Agentur. 9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. 9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |


Terms

